Climate & Law

Klimakrise | Konsequent | Korrigieren

Was ist Climate & Law?

Climate & Law soll sich mit der Kernfrage beschäftigen, die wir Juristinnen und Juristen uns jetzt stellen müssen, angesichts der drohenden Klimakrise: Welche Rolle spielt dabei das Recht?

Diese Frage ist nicht nur angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Klimakrise gerade jetzt von Bedeutung.

In der letzten Zeit ist vor diesem Hintergrund eine ganze Reihe an Judikatur ergangen, die dieses Thema auf die Tagesordnung von uns Jurist*innen bringt. Am bekanntesten ist hier sicherlich der entsprechende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Doch z.B. in den Niederlanden wurde darüber hinausgehend mit Shell ein einzelnes Unternehmen gerichtlich dazu verpflichtet, seine Treibhausemissionen bis 2030 gegenüber 2019 um 45% zu reduzieren. Auch der Europäische Gerichtshof wird regelmäßig angerufen, so unter Anderem von einer Gruppe Jugendlicher, welche die Staaten dazu verpflichten wollen, das Klima angemessen zu schützen.

Spätestens mit diesen Rechtsprechungen stellen sich hierzulande diverse Fragen, wie unter Anderem welche Leitplanken z.B. das Grundgesetz vorgibt, wenn es um Maßnahmen gegen den Klimawandel geht.

Diese und viele weitere Fragen wollen wir gemeinsam mit Expert*innen in unserer Veranstaltungsreihe besprechen. Diese werden uns aufzeigen, was die Klimakrise für uns Jurist*innen aber auch insgesamt für die juristische Landschaft bedeutet.

Rückblick

Hier findest Du eine Galerie mit den besten Impressionen von unseren bisherigen Clima & Law Veranstaltungen

1. Climate & Law (Online-)Veranstaltung vom 10. Juni 2021

Climate Change Litigation vor dem Bundesverfassungsgericht

Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London), Partnerin bei Rechtsanwälte Günther und Richterin am Hamburgerischen Verfassungsgericht

Wir bedanken uns bei Frau Dr. Verheyen und euch für die schöne Premiere unseres neuen Formates Climate & Law!

Es hat uns sehr gefreut, so zeitnah nach dem Beschluss des BVerfG mit solch einer herausragenden Expertin und vor allem Verfahrensbevollmächtigten von unter anderem Luisa Neubauer über die zentralen Fragen im Zusammenhang mit dieser historischen Entscheidung sprechen zu dürfen.

Die folgenden Fragen haben unter anderem den Abend geprägt:

  • Was sind die wichtigsten Erkenntnisse des BVerfG-Beschlusses?
  • Was hat es mit der „intertemporalen Freiheitssicherung“ auf sich?
  • Welche Bedeutung hat Art. 20a GG nun konkret?
  • Ist die Binding des Gesetzgebers durch Art. 20a GG mit Blick auf die Gewaltenteilung problematisch?
  • Wie sieht die Zukunft von Climate Change Litigation in Deutschland und international aus?
  • Hält die Novelle des Klimaschutzgesetzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen stand?

 

Zur Person

Frau Dr. Verheyen hat nicht nur besondere Aufmerksamkeit als Verfahrensbevollmächtigte im Verfahren Lliuya gegen RWE und aufgrund der Klimaklage vor dem VG Berlin erlangt. Vielmehr war sie neben ihrem Kollegen Dr. Ulrich Wollenteit Verfahrensbevollmächtigte für die Verfassungsbeschwerde von Luisa Neubauer und acht weiteren jungen Menschen.

Sie studierte in Hamburg, Oslo sowie London und promovierte an der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Hans-Joachim Koch zum Thema “Climate Change Damage and International Law: Prevention Duties and State Responsibility”. Ihre Dissertation wurde am 21. Januar 2005 mit dem Umweltpreis des Fördervereines für umweltrechtliche Studien e.V. (Hamburg) ausgezeichnet.

Von 1999 bis 2001 war Dr. Verheyen zudem für die internationale
Klimaschutzkampagne von Friends of the Earth verantwortlich. Sie war offizielles Mitglied der deutschen Delegation zur UN-Klimarahmenkonvention.

Frau Dr. Verheyen hat bis zur Aufnahme ihrer anwaltlichen Tätigkeit unter anderem das Bundesumweltministerium, Germanwatch e.V. und die Foundation for International Environmental Law and Development beraten. Sie ist außerdem Mitgründerin des Climate Justice Programme und Vorstandsmitglied von Green Legal Impact Germany e.V..

Seit 2006 ist Frau Dr. Verheyen als Anwältin tätig und seit 2013 Partnerin bei Rechtsanwälte Günther. Anfang Mai 2021 wurde sie außerdem zur Richterin am Hamburgerischen Verfassungsgericht gewählt.