Recht in Unrechtszeiten.
Auschwitz-Gedenkstättenfahrten | Vorträge |Wanderausstellung „Die Rosenburg"
Auschwitz-Gedenkstättenfahrt
Eindrücke von Laurin Lion Marquard, Teilnahme 2024
Die Gedenkstättenfahrt nach Oświęcim hat uns als Teilnehmende nachhaltig beeindruckt. Die Fahrt wurde vom Team vom InterAct Law e.V. mit spürbarer Erfahrung und großem Engagement organisiert. Neben hervorragend ausgewählten Materialien zur eigenen Vorbereitung gab es eine sehr informative und umfassende Infoveranstaltung, bei der bereits deutlich wurde, dass das Wohl aller Teilnehmenden stets im Fokus der Organisator:innen stand.
Diese sorgfältige Planung zeigte sich auch im äußerst eindrücklichen Lehrprogramm. Dieses umfasste durchdachte Vor- und Nachbesprechungen, Zeitzeugengespräche, Workshops, Besuche und Führungen in weiteren Museen, Erkundungen der Stadt sowie weitere Aktivitäten. All dies stellte eine wertvolle inhaltliche Ergänzung zu den bewegenden Führungen durch das ehemalige Massenvernichtungslager Auschwitz II-Birkenau und dem Stammlager Auschwitz I dar.
Wir sind InterAct Law e.V. für das ehrenamtliche Engagement für die Werte des Grundgesetzes, insbesondere gegen Antisemitismus, und für den entschlossenen Einsatz gegen das Vergessen oder Verharmlosen des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte zutiefst dankbar. Die während der Exkursion gewonnenen Eindrücke sind auch Wochen später noch präsent und werden dazu beitragen, dass wir uns im juristischen Kontext noch intensiver mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinandersetzen werden.
In Ansehung der gesetzgeberischen Intention hinter der Schaffung von § 5a Abs. 2 S. 3 letzter Hs. Alt. 1 DRiG, wonach auch die „Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht“ zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung gehört, haben wir vom InterAct Law e.V. in langer Vorarbeit eine Exkursion nach Auschwitz organisiert. Vom 29. November bis zum 2. Dezember 2024 nahmen 29 Studierende der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover an der Gedenkstättenfahrt teil. Die Exkursion sollte eine bestmögliche Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht ermöglichen, um so zu einer kritischen Reflexion des Rechts beizutragen und für ein besseres Verständnis des Wertefundaments unseres Grundgesetzes und unserer Rechtskultur zu sorgen.
Die Exkursion begann mit einer Stadtführung sowie einem Besuch des Jüdischen Zentrums Auschwitz, um einen Einblick in die Geschichte jüdischen Lebens in Auschwitz/Oświęcim vor der Schoa zu erhalten. In diesem Zusammenhang besuchten wir auch die letzte verbliebene Synagoge im Ort – die von einer angrenzenden Gemeinde noch immer genutzt wird – und lernten mehr über jüdische Traditionen.
Im Vordergrund standen die anschließenden Besuche des Stammlagers Auschwitz I sowie des Vernichtungslagers Auschwitz II-Birkenau. Die Konfrontation mit den systematischen und entmenschlichenden Verbrechen, dem unermesslichen Leid und dem endlosen Unrecht, das nur wenige Generationen vor unserer eigenen an jenen Orten stattfand, berührte uns alle zutiefst und wurde durch die von unserem Guide aufgezeigten Einzelschicksale noch greifbarer.
Dieses Gefühl wurde dadurch verstärkt, dass die Teilnehmenden der Exkursion nach dem Besuch beider Lager in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte das Zeitzeugengespräch mit Henryk Mandelbaum anschauten, in welchem der Holocaustüberlebende von seiner Tätigkeit im Sonderkommando in Auschwitz II-Birkenau berichtete. Besonders beeindruckend waren die Schilderungen über den Aufstand des Sonderkommandos, da wir die Ruinen des vierten Krematoriums noch immer vor Augen hatten. Auch die Schilderung von Mandelbaums Flucht blieb uns noch lange im Gedächtnis.
Abgerundet wurde die Exkursion durch den Workshop „Sie haben überlebt, um zu leben!”, bei dem sich die Studierenden mit den Schicksalen einiger ausgewählter Überlebender befassten und sich mit der Frage auseinandersetzten, wie diese ihr Leben trotz der Erlebnisse in den Konzentrations- und Vernichtungslagern nach dem Krieg gestaltet haben. Eine dieser Personen war Hermann Langbein, welcher als Mitbegründer des Internationalen Auschwitz Komitees neben Fritz Bauer einen wesentlichen Beitrag zum Zustandekommen der Frankfurter Auschwitz-Prozesse geleistet hat. Aufgrund seines Schaffens setzten wir uns mit der Rolle der Nachkriegsprozesse auseinander.
Zudem trafen wir uns an den Abenden zu Gesprächsrunden, um gemeinsam die Eindrücke des Tages zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang kamen wir auch auf die Rolle des Rechts und der jeweiligen Rechtsanwender zu sprechen und diskutierten über die damit einhergehende heutige Verantwortung. Anschließend tauschten wir uns über Handlungsmöglichkeiten aus, um das Thema sowohl an der Universität als auch in der gesamten Gesellschaft weiter ins Bewusstsein zu rücken.
Wir alle sind von der Exkursion mit einem noch tieferen Bewusstsein und Verständnis für die Verantwortung zurückgekehrt, dass wir alle dafür Sorge zu tragen haben, dass Derartiges nie wieder geschieht. Diese Haltung zeigt sich insbesondere in unserem Selbstverständnis als Jurist:innen.
Die Realisierung der Gedenkstättenfahrt wäre ohne eine finanzielle Förderung nicht möglich gewesen. Daher dankt InterAct Law e.V. vielmals der Axel Springer Stiftung, Partnern des Berliner Büros der Sozietät Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, der Swiss Life Deutschland Stiftung für Chancenreichtum und Zukunft, der ContiTech Antriebssysteme GmbH und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen für die großzügige Förderung und hervorragende Kommunikation. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass unsere Förderer uns bei diesem wichtigen Vorhaben unterstützen.





Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“
Warum konnte nationalsozialistische Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Nachkriegszeit fortwirken? Wie hat sich das Ministerium zu der Verfolgung von NS-Tätern verhalten? Und welche ehemaligen NS-Funktionäre waren später im Justizministerium der jungen BRD tätig?
Fragen wie diese wurden in der sogenannten „Akte Rosenburg“ aufgearbeitet, deren Ergebnisse in der Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ anschaulich präsentiert werden.
Die Ausstellung, die auf dem Conti-Campus in Hannover zu Gast war, wurde am 14. Juni 2022 feierlich von Dekan Prof. Dr. Roland Schwarze und Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) Dr. Angelika Schlunck eröffnet. „Das Bundesministerium der Justiz möchte mit der Ausstellung einen Beitrag dazu leisten, den Sinn für Verantwortung zu schärfen und Besucher*innen dazu anhalten, beherzt für die Werte unseres Verfassungsstaates einzutreten – einzutreten für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“, so Dr. Schlunck in ihrer Eröffnungsrede.
Im Anschluss an die Grußworte nutzte Felix Kopp in Vertretung für den studentischen Verein InterAct Law e.V. die Gelegenheit, dem BMJ, der Juristischen Fakultät sowie den beteiligten Vereinsmitgliedern Fabian Vügten und Moritz Stamme für die Unterstützung zu danken, durch die es erst möglich wurde, dass die Ausstellung den Weg an die Leibniz Universität Hannover fand. Dabei beschrieb er die zahlreichen Herausforderungen, die nicht nur mit der Corona-Pandemie einhergingen.
Das Highlight der Veranstaltung war dann ein Vortrag von Prof. Dr. Safferling, LL.M. (LSE). Prof. Safferling hat nicht nur den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg inne. Vielmehr ist er eines der beiden leitenden Mitglieder der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim BMJ zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. In seinem Vortrag erläuterte Prof. Safferling die Arbeit der Kommission und zeigte die maßgeblichen personellen Kontinuitäten des Bundesministeriums der Justiz in dessen Anfangsjahren auf. Unter anderem sezierte Prof. Safferling anschaulich Personalakten von damaligen Führungskräften mit NS-Vergangenheit. Der Abend wurde mit einer Führung durch die Ausstellung im Foyer des Hörsaalgebäudes abgerundet.
"Nationalsozialistisches Strafrecht" mit Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Dem Vortrag vom 02. Mai 2023 lag die gleichnamige Veröffentlichung von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos im Nomos Verlag zugrunde. Außerdem erfreut sich der Vortrag seit Jahren nicht nur eines deutschlandweiten Interesses. Vielmehr präsentierte Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos seine Untersuchung zum nationalsozialistischen Strafrecht unter anderem an der University of California School of Law, Rutgers Law School, Academia Mexicana de Ciencias Penales und Universidade de Lisboa.
Am 02. Mai 2023 begrüßte InterAct Law e.V. als Gast Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, neben vielen Tätigkeiten insbesondere Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften. Interessierte können sich einen Eindruck von seinen weiteren zahlreichen Tätigkeiten und Veröffentlichungen auf der Website seines Lehrstuhls an der Universität Göttingen verschaffen.
In seinem Vortrag zeigte Professor Ambos eindrücklich die Kontinuitäten des für das nationalsozialistischen Strafrechts notwendigen Gedankenguts auf. Seine These, dass „das NS-Strafrecht weder aus dem Nichts kam noch nach 1945 völlig verschwunden ist“, wurde schockierend greifbar, indem Herr Ambos allen Zuhörer*innen unter anderem die Lebensgeschichten und Wirkkreise einiger der bekanntesten Hochschullehrer der damaligen Zeit näherbrachte. Anhand seiner Exegese von Texten von Dahm oder auch Schaffstein zeigte er deutlich, wie bereits vor der nationalsozialistischen Machtergreifung das „rationalistische-individualistische Denken“ auf strafrechtlichem Gebiet mittels des Nationalsozialismus überwinden wurde und sich nach der Machtergreifung Stück für Stück zum totalen rassistischen Volks- und Führerstaat mit seinem gesetzesgleichen Führerbefehl fortentwickelte. Am Ende seines zweistündigen Vortrags und einer ausführlichen Fragerunde hatten alle Zuhörer*innen einen Einblick darin enthalten, wie erschreckend schnell eine Gesellschaft eine Abkehr vom liberalen „Rechtsgutsverletzungsstrafrecht“ hin zum „Gesinnungsstrafrecht“ durchlaufen konnte und sich auch juristisch bereitwillig einem totalen Staat preisgab.
Das InterAct Law-Team bedankt sich bei den zahlreichen Zuhörer*innen, die dem Vortrag vor Ort oder im Livestream auf YouTube beigewohnt haben sowie für die vielen Fragen, die den Verein erreichten.


